kiimu
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SaaS-Vertrag für die Nutzung von kiimu. Gültig ab 21. August 2026. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.

1. Allgemeines

1.1 Vertragspartner

Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit Mario Deubler e.U., Schödlbergergasse 16/53, 1220 Wien, Österreich, UID ATU82976923, im Folgenden kurz „kiimu“ genannt. Er regelt die Zur-Verfügung-Stellung der Software kiimu in Form von Software-as-a-Service sowie die Erbringung damit verbundener Leistungen.

1.2 Gegenstand des Dienstes

kiimu ist ein Arbeitsbereich, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers Aufgaben in natürlicher Sprache beschreiben und von einem KI-Agenten ausführen lassen. Der Dienst umfasst insbesondere die Ausführung solcher Aufgaben mit sichtbaren Arbeitsschritten, das Speichern wiederkehrender Aufgaben als Agent, die Vergabe von Freigaben je Werkzeug, eine Ablage für Dokumente und Ergebnisse sowie die Anbindung an Dienste des Auftraggebers. Der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der gebuchten Stufe.

1.3 Software-as-a-Service

kiimu wird als „Software-as-a-Service“ betrieben. kiimu stellt dabei die serverseitige Infrastruktur zur Verfügung; diese wird in Wien auf Exoscale (Akenes SA, Schweiz) betrieben, die Daten bleiben in der EU. Für die clientseitige Infrastruktur — insbesondere Endgeräte, Browser und Internetanbindung — ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib beim Auftraggeber findet nicht statt; Punkt 15 bleibt unberührt.

2. Geltung

2.1 Nur Unternehmer

Der Dienst und sämtliche Leistungen von kiimu richten sich ausschließlich an Unternehmer. Der Auftraggeber sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. des jeweils anwendbaren nationalen Rechts) und nicht als Verbraucher abzuschließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

2.2 Vertragsgrundlagen

kiimu schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Angebots, der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, der jeweils gültigen Preisliste sowie dieser Bedingungen. Soweit diese Unterlagen nicht bloß projektspezifisch sind, liegen sie ab dem ersten Vertragsabschluss in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch allen weiteren Vertragsabschlüssen zugrunde, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme.

Liegt datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung vor, wird zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Sie ist über hallo@kiimu.at erhältlich und geht diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

2.3 Künftige Änderungen

Änderungen der Leistungsbeschreibung, der Preisliste und dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber in Textform bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert und in hervorgehobener Form hingewiesen. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein Sonderkündigungsrecht zu.

Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten des Auftraggebers verschieben — insbesondere Entgelterhöhungen über Punkt 12.5 hinaus sowie wesentliche Einschränkungen der Kernfunktionen — werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers wirksam.

2.4 Form von Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift- oder Textform, die auch elektronisch erfolgen kann. Das gilt auch für ein Abweichen von diesem Formerfordernis.

2.5 Bedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtsgestaltende Texte des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis von kiimu nur dann wirksam, wenn kiimu sie ausdrücklich und diese Texte bezeichnend annimmt. Andernfalls widerspricht kiimu ihrer Einbeziehung ausdrücklich. Die bloße Annahme inhaltlicher Vorgaben des Auftraggebers bewirkt keine Annahme seiner Rechtstexte.

2.6 Widersprüche

Bei Widersprüchen gelten das Angebot, die Leistungsbeschreibung, die Preisliste und diese Bedingungen in dieser Reihenfolge; die individuelleren Bestandteile ändern die generelleren ab. Bei Widersprüchen zwischen Vertragselementen von kiimu und solchen des Auftraggebers gehen jene von kiimu vor. Punkt 2.2 letzter Absatz (Auftragsverarbeitung) bleibt unberührt.

2.7 Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffene Bestimmung gilt als durch jene wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote

Angebote von kiimu — ob individuell oder in Form von Preislisten, Bestellstrecken oder Darstellungen auf der Website — sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Bindung des Auftraggebers

Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ist er daran zwei Wochen ab Zugang bei kiimu gebunden.

3.3 Annahme

Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch kiimu zustande. Die Annahme erfolgt in Schrift- oder Textform, etwa durch Auftragsbestätigung oder E-Mail, oder dadurch, dass kiimu für den Auftraggeber erkennbar aufgrund des Auftrags tätig wird — insbesondere durch Freischaltung des Zugangs. Die bloße Bestätigung des Zugangs eines Auftrags ist noch keine Annahme.

3.4 Angaben des Auftraggebers

Vor Bereitstellung des Dienstes sind anzugeben oder werden erhoben: Firmenwortlaut, Rechtsform, Anschrift, UID-Nummer, Name und Kontaktdaten der vertretungsbefugten und der operativ zuständigen Personen, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie die zur Einrichtung der Nutzerzugänge erforderlichen Daten. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen; kiimu darf entsprechende Nachweise verlangen.

3.5 Zugang von Erklärungen

Werden elektronische Kommunikationsmittel verwendet, gelten Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag zugegangen, sonst als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET).

4. Leistungsumfang

4.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von kiimu in Wien.

4.2 Umfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der gebuchten Stufe. Nicht einbezogene Informationen aus anderen Quellen — etwa Präsentationen, Blogbeiträge oder allgemeine Darstellungen auf der Website — sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Nach Auftragserteilung sind Änderungen nur einvernehmlich möglich und können Preise, Fristen und Termine ändern.

4.3 Fachgerechte Leistung

Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet kiimu eine fachgerechte Ausführung nach dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Innerhalb der Leistungsbeschreibung hat kiimu Gestaltungsfreiheit, sofern mehrere fachgerechte Ausführungsmöglichkeiten bestehen.

4.4 Weiterentwicklung und austauschbare Leistungen

Der Dienst wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. kiimu ist berechtigt, neue Funktionen einzuführen sowie bestehende zu verändern oder einzustellen und Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen, sofern dies mit den Zielen des Auftrags im Einklang steht, der technischen Weiterentwicklung dient oder aus gesetzlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist und die wesentlichen Kernfunktionen nicht beeinträchtigt werden. Über wesentliche Änderungen oder Einstellungen wird der Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert; Punkt 2.3 bleibt unberührt.

4.5 Eingesetzte Modelle und Vorleistungen Dritter

kiimu ist berechtigt, die Leistungen selbst zu erbringen oder dabei Komponenten, Schnittstellen und Leistungen Dritter einzusetzen, insbesondere Sprachmodelle und Infrastruktur. Welche Modelle zum Einsatz kommen und wohin die Anfragen gehen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. kiimu ist berechtigt, eingesetzte Modelle durch gleichwertige zu ersetzen; Punkt 4.4 gilt entsprechend.

4.6 Vom Auftraggeber angebundene Dienste

Bindet der Auftraggeber eigene oder fremde Dienste, Daten oder Schnittstellen an — etwa ein Postfach oder einen Kalender —, ist kiimu hinsichtlich dieser Inhalte bloßer Hostprovider. Für Auswahl, Rechtmäßigkeit und Funktion dieser Dienste ist der Auftraggeber verantwortlich.

4.7 Teilleistungen, Termine und Fristen

Bei teilbaren Leistungen ist kiimu zu Teilleistungen berechtigt. Von kiimu genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4.8 Unvorhersehbare Ereignisse

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse — insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers sowie für kiimu unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei kiimu oder seinen Auftragnehmern — verlängern Fristen und verschieben Termine um ihre Dauer zuzüglich der Dauer der notwendigen organisatorischen Maßnahmen. kiimu setzt den Auftraggeber davon in Textform in Kenntnis.

4.9 Referenznennung

kiimu ist vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs in Textform berechtigt, Namen und Logo des Auftraggebers sowie eine allgemeine Projektbeschreibung als Referenz zu verwenden, ohne dass dafür ein Entgelt zusteht. Unterliegt der Auftraggeber einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, bedarf jede Referenznennung seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Inhalte aus dem Arbeitsbereich des Auftraggebers werden nie als Referenz verwendet.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat kiimu unverzüglich und ohne Aufforderung alle Informationen mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Benennung eines Ansprechpartners, die Beistellung notwendiger Unterlagen und Zugänge, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Freigabe von Teilleistungen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen selbst auf Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und die Systemvoraussetzungen einzuhalten.

5.2 Zugangsdaten

Der Auftraggeber hat die Zugangsdaten seiner Nutzer geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und kiimu einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich zu melden. Er ist dafür verantwortlich, Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter zu entziehen und die Freigaben seiner Agenten auf das erforderliche Maß zu beschränken.

5.3 Folgen unterlassener Mitwirkung

Der Auftraggeber haftet für Schäden und Mehraufwand aus mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung. Kann kiimu deshalb die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, ist kiimu unbeschadet anderer Rechte berechtigt, die Ausführung zu unterbrechen, andere Aufträge vorzuziehen und erst nach deren Abschluss fortzusetzen; alle Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.

5.4 Rechte Dritter

Wird kiimu von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Inhalten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber kiimu schad- und klaglos und unterstützt bei der Abwehr. Erhält kiimu eine begründete Meldung, dass beigestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, ist kiimu berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

5.5 Umfang der Prüfpflichten

kiimu hat die Leistungen so zu erbringen, dass sie nicht an sich rechtswidrig sind. kiimu trifft jedoch keine Verpflichtung, die Ergebnisse auf eine Verletzung von Rechten Dritter oder auf Rechtsverletzungen zu prüfen, die durch die vom Auftraggeber geplante Verwendung entstehen. Diese Prüfungen — insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht — hat der Auftraggeber selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

6. Rechte an den Leistungen

6.1 Rechte von kiimu

Alle Rechte an der Software und den von kiimu erbrachten Leistungen stehen kiimu bzw. seinen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages und nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst im eigenen Unternehmen bestimmungsgemäß zu nutzen.

6.2 Daten und Ergebnisse des Auftraggebers

An den Daten, die der Auftraggeber in den Dienst einbringt, sowie an den damit erzeugten Ergebnissen erwirbt kiimu keine Rechte. Sie bleiben dem Auftraggeber zugeordnet. kiimu verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Eine Nutzung dieser Daten zum Training von Modellen findet nicht statt.

6.3 Anregungen

Soweit Anregungen des Auftraggebers in die Weiterentwicklung des Dienstes einfließen, überträgt der Auftraggeber damit verbundene Rechte umfassend, aber nicht ausschließlich an kiimu, damit das Ergebnis allen Kunden zur Verfügung gestellt werden kann. Punkt 6.2 bleibt unberührt.

6.4 Rechte Dritter und Open Source

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen auf Werken und Leistungen Dritter mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen aufbauen, und hat diese einzuhalten. Soweit kiimu Komponenten verwendet, deren Open-Source-Lizenzbedingungen die Offenlegung unmittelbar darauf aufbauender Bestandteile verlangen, ist kiimu berechtigt, ausschließlich diese Bestandteile zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung erstreckt sich nie auf Daten, Inhalte, Konfigurationen, Anweisungen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten des Auftraggebers.

7. Zulässige Nutzung

7.1 Bestimmungsgemäße Nutzung

Die Nutzung des Dienstes ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Untersagt sind insbesondere die Überlassung der Zugänge an unbefugte Dritte, die Nutzung für gesetzeswidrige Zwecke, das Versenden unerbetener Werbung sowie Handlungen, die den Betrieb des Dienstes oder der zugrundeliegenden Infrastruktur stören.

7.2 Nutzer und Stufen

Soweit das Entgelt je Person bemessen ist, ist für jede natürliche Person, die den Dienst nutzt, ein Zugang zu erwerben. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig.

7.3 Kontrolle

kiimu ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei werden ausschließlich die dafür erforderlichen Metadaten verarbeitet, insbesondere Benutzerkennungen sowie Anmelde- und Zugriffsprotokolle. Nicht verarbeitet werden zu diesem Zweck Passwörter sowie Inhaltsdaten, insbesondere Dokumente, Gesprächsinhalte, Anweisungen und Ergebnisse. Die Verarbeitung erfolgt insoweit in eigener Verantwortlichkeit von kiimu auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Missbrauchskontrolle (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und ist von der Auftragsverarbeitung getrennt.

8. Einsatz von KI

8.1 Ergebnisse sind zu prüfen

Der Dienst erzeugt Ergebnisse mit Hilfe von Sprachmodellen. Solche Ergebnisse können unvollständig oder unzutreffend sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ergebnisse vor einer Verwendung — insbesondere vor einer Weitergabe an Dritte oder einer Entscheidung auf ihrer Grundlage — auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. kiimu schuldet die fachgerechte Bereitstellung des Dienstes nach Punkt 4.3, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ergebnisse.

8.2 Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung

Der Dienst ist nicht dazu bestimmt, ausschließlich automatisiert Entscheidungen zu treffen, die gegenüber betroffenen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO). Setzt der Auftraggeber den Dienst dennoch so ein, ist er als Verantwortlicher dafür verantwortlich, die Voraussetzungen des Art. 22 DSGVO einzuhalten, insbesondere eine zulässige Rechtsgrundlage sicherzustellen und ein angemessenes Maß menschlichen Eingreifens vorzusehen.

8.3 Verantwortung für Anweisungen und Freigaben

Der Auftraggeber ist für die von ihm erteilten Anweisungen, die gespeicherten Agenten, die vergebenen Freigaben und die daraus erzeugten oder versendeten Inhalte verantwortlich. Das gilt insbesondere für Agenten, die Nachrichten versenden oder auf angebundene Dienste zugreifen dürfen. Für Ansprüche Dritter, die aus solchen vom Auftraggeber zu vertretenden Inhalten resultieren, hält der Auftraggeber kiimu schad- und klaglos. Die Haftung von kiimu nach Punkt 17 bleibt unberührt.

8.4 Rollen nach der KI-Verordnung

kiimu ist Anbieter, der Auftraggeber Betreiber des KI-Systems im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. kiimu stellt den Dienst so bereit, dass natürliche Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden können, soweit sich dies nicht bereits aus den Umständen ergibt (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die nach Art. 50 KI-VO erforderlichen Hinweise gegenüber den von ihm erreichten Personen tatsächlich zu erteilen. Die jeweiligen aufsichts- und produktbezogenen Pflichten von Anbieter und Betreiber bleiben unberührt.

8.5 Sensible Daten und regulierte Berufe

Der Auftraggeber entscheidet, welche Informationen er in den Dienst einbringt, und hat bei sensiblen Abläufen geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen. Setzt der Auftraggeber den Dienst in einem Bereich ein, der besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegt — etwa als Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater —, ist er selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit des Einsatzes nach den für ihn geltenden berufs- und strafrechtlichen Vorschriften zu prüfen und sicherzustellen. kiimu verpflichtet die mit den Daten befassten Personen zur Verschwiegenheit.

9. Verfügbarkeit

9.1 Zugesagte Verfügbarkeit

kiimu schuldet für die entgeltlich gebuchten Stufen eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 %, bezogen auf das Kalenderjahr. Für die unentgeltliche Stufe wird keine Verfügbarkeit zugesagt (Punkt 17.7).

9.2 Zulässige Nichtverfügbarkeit

Als zulässige Nichtverfügbarkeit gelten geplante Wartungsarbeiten, die mindestens fünf Werktage im Voraus in Textform angekündigt wurden; ihre Gesamtdauer darf vier Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Ebenfalls zulässig sind Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von kiimu, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen und Arbeitskampfmaßnahmen, sowie Ausfälle der vom Auftraggeber beigestellten oder angebundenen Infrastruktur und allgemeine Störungen des öffentlichen Internets. Ausfälle von Dienstleistern, die kiimu zur Erbringung der Kernfunktionen einsetzt — insbesondere Hosting und Modellanbieter —, gelten nicht als zulässige Nichtverfügbarkeit, soweit kiimu deren Auswahl oder Steuerung zu vertreten hat.

9.3 Berechnung und Gutschrift

Basis der Berechnung ist die Gesamtzeit abzüglich der zulässigen Nichtverfügbarkeit. Unterschreitet die tatsächliche die zugesagte Verfügbarkeit, kann der Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe des doppelten Prozentbetrags der Unterschreitung verlangen, die von der monatlichen Grundgebühr in Abzug gebracht wird. Der Anspruch ist bei sonstigem Verfall binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Unterschreitung in Textform geltend zu machen. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

9.4 Außerordentliche Wartung

In dringenden Fällen — insbesondere zur Fehlerbehebung oder zur Abwehr akut drohender Angriffe — sind Eingriffe auch ohne vorherige Ankündigung zulässig.

10. Support und Wartung

10.1 Umfang

Der Support-Umfang richtet sich nach der gebuchten Stufe. Nicht umfasst sind Schulungen, also umfangreichere oder wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten, sowie individuelle Beratung; beides kann gesondert beauftragt werden. Für vom Auftraggeber angebundene Dienste Dritter wird kein Support geleistet.

10.2 Kontakt und Zeiten

Der Support erfolgt in Textform an hallo@kiimu.at, in deutscher oder englischer Sprache. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.

10.3 Fehlerklassen

Klasse 1: Die Nutzung des Dienstes ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Klasse 2: Die zweckmäßige Nutzung ist ernstlich eingeschränkt, eine Weiterverwendung aber möglich. Klasse 3: Die zweckmäßige Nutzung ist leicht eingeschränkt. Klasse 4: Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf Funktionalität und Sicherheit.

10.4 Meldung und Reaktionszeit

Fehler sind kiimu unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldung hat eine nachvollziehbare Beschreibung, den Zeitpunkt des Auftretens, die betroffenen Funktionen und, soweit möglich, eine Bildschirmaufnahme zu enthalten. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung gelten, bezogen auf die Servicezeiten, 24 Stunden bei Klasse 1, 72 Stunden bei Klasse 2, vier Wochen bei Klasse 3 und acht Wochen bei Klasse 4. Die Behebung erfolgt mit der Fehlerklasse angemessenen Ressourcen und wird ohne unnötigen Aufschub fortgesetzt.

11. Datenschutz

11.1 Auftragsverarbeitung

Soweit kiimu personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen (Punkt 2.2). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers und im Rahmen der dort getroffenen Regelungen.

11.2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher dafür verantwortlich, die von der Verarbeitung betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, einschließlich Hinweisen auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, die eingesetzten Auftragsverarbeiter, etwaige Übermittlungen in Drittländer sowie die Speicherdauer. Er stellt sicher, dass für die von ihm eingebrachten Daten eine Rechtsgrundlage besteht.

11.3 Verarbeitung als Verantwortlicher

Für die Verarbeitung von Bestands- und Rechnungsdaten sowie für die Missbrauchskontrolle nach Punkt 7.3 ist kiimu selbst Verantwortlicher. Einzelheiten dazu stehen in der Datenschutzerklärung.

12. Entgelt

12.1 Preise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste bzw. des Angebots. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das Entgelt wird, soweit nicht anders vereinbart, je Person und Abrechnungszeitraum im Voraus verrechnet.

12.2 Unentgeltliche Stufe

kiimu bietet eine unentgeltliche Stufe an. Für sie ist kein Zahlungsmittel zu hinterlegen und sie ist nicht befristet. Ihr Funktions- und Nutzungsumfang ergibt sich aus der Preisliste; kiimu ist berechtigt, ihn nach Maßgabe von Punkt 2.3 zu ändern. Für die unentgeltliche Stufe gelten weder eine Verfügbarkeitszusage (Punkt 9.1) noch Reaktionszeiten (Punkt 10.4).

12.3 Guthaben

Soweit Leistungen über Guthaben (Credits) abgerechnet werden, ist dieses innerhalb von 24 Monaten ab Kauf zu verbrauchen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt nicht genutztes Guthaben ersatzlos. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

12.4 Zusatz- und Teilleistungen

Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert verrechnet. kiimu ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.

12.5 Preisanpassung

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung ist kiimu berechtigt, das Entgelt einmal jährlich angemessen unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Darüber hinaus ist eine angemessene Anpassung zulässig, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von kiimu beeinflussbar ist; die Kostenerhöhung ist nachzuweisen und die fehlende Beeinflussbarkeit glaubhaft zu machen. Eine Anpassung wird mindestens einen Monat im Voraus in Textform angekündigt; dem Auftraggeber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht zu.

12.6 Rücktritt des Auftraggebers

Tritt der Auftraggeber ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von kiimu von einem gesondert beauftragten Projekt ganz oder teilweise zurück, gebührt kiimu dennoch das vereinbarte Entgelt; kiimu muss sich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn kiimu aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund zurücktritt. Das Kündigungsrecht nach Punkt 14 bleibt unberührt.

13. Zahlung

13.1 Fälligkeit

Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Abschluss über die Website ist das Entgelt mit Auftragserteilung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über die von kiimu angebotenen Zahlungsmittel; Barzahlung ist ausgeschlossen.

13.2 Vorauszahlung

kiimu ist berechtigt, bei Neukunden, bei Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten sowie nach vorangegangenem Zahlungsverzug Vorauszahlung in Höhe der als Nächstes zu erbringenden Leistungen zu verlangen.

13.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit Forderungen berechtigt, die von kiimu schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

13.4 Zahlungsverzug

Bei verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Der Auftraggeber hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.

13.5 Fortgesetzter Verzug

Nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist ist kiimu berechtigt, den Zugang zum Dienst bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung mit erneuter Nachfrist von mindestens 14 Tagen ist kiimu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. Die Sperre wird mindestens sieben Tage im Voraus angekündigt; Punkt 14.3 (Datenexport) gilt auch in diesem Fall.

14. Laufzeit und Beendigung

14.1 Laufzeit und Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Ist eine befristete Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Periode, sofern er nicht mit der vereinbarten, mangels Regelung einmonatigen, Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

14.2 Beendigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für kiimu insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen Punkt 7, bei Überlassung der Zugänge an unbefugte Dritte, bei Nutzung des Dienstes für gesetzeswidrige Zwecke, bei Störung des Betriebs sowie bei fortgesetztem Zahlungsverzug nach Punkt 13.5.

14.3 Datenexport nach Vertragsende

Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Auftraggebers zur Nutzung des Dienstes. kiimu stellt dem Auftraggeber für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Vertragsende einen auf den Export beschränkten Zugang zur Sicherung seiner im Dienst gespeicherten Daten — insbesondere Dokumente, Ergebnisse und gespeicherter Agenten — in einem gängigen, weiterverarbeitbaren Format zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist in diesem Zeitraum untersagt. Nach Ablauf der Frist wird der Zugang endgültig beendet. Die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zur Löschung bzw. Rückgabe personenbezogener Daten bleiben unberührt.

15. Selbst-Hosten

Soweit der Auftraggeber kiimu auf eigener Infrastruktur betreibt, richtet sich die Nutzung der Software nach der jeweiligen Open-Source-Lizenz und nicht nach diesen Bedingungen. In diesem Fall erbringt kiimu keine Hosting-Leistungen, schuldet keine Verfügbarkeit, keine Wartung und keinen Support, und die Punkte 9 und 10 finden keine Anwendung. Betrieb, Sicherung, Aktualisierung und Betreiberpflichten liegen beim Auftraggeber, ebenso die Beschaffung und Bezahlung der eingesetzten Modellzugänge.

Vereinbaren die Parteien gesondert Leistungen im Zusammenhang mit einem selbst betriebenen Einsatz — etwa Einrichtung, Betreuung oder Support —, gelten dafür diese Bedingungen mit Ausnahme der Punkte 9 und 10, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

16. Vertraulichkeit

16.1 Geschäftsgeheimnisse

Jede Partei kann der anderen Geschäftsgeheimnisse offenlegen. Als Geschäftsgeheimnisse gelten insbesondere Geschäftsideen und -strategien sowie die Details der geschlossenen Verträge; auf Seiten von kiimu zusätzlich Architektur, Quellcode und sicherheitsrelevante Angaben zum Dienst, auf Seiten des Auftraggebers die von ihm eingebrachten Daten und Ergebnisse. Die empfangende Partei stellt die Geheimhaltung durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher und nutzt die Informationen nur im vereinbarten Umfang.

16.2 Dauer und Ausnahmen

Diese Verpflichtungen gelten für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, solange und soweit die Information ein Geschäftsgeheimnis darstellt. Keine unzulässige Offenlegung liegt vor, soweit Informationen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder zur Aufdeckung rechtswidrigen Verhaltens offengelegt werden müssen, ebenso bei Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt sind oder unabhängig entwickelt wurden.

16.3 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kiimu, mit denen er im Rahmen der Vertragsdurchführung in Kontakt stand, nicht gezielt abzuwerben. Allgemeine Stellenausschreibungen sowie Bewerbungen auf Eigeninitiative gelten nicht als Abwerbung. Ein richterliches Mäßigungsrecht bleibt unberührt.

17. Gewährleistung und Haftung

17.1 Gewährleistung

kiimu gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Mängel werden nach Maßgabe der Punkte 9 und 10 behoben. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt im Übrigen unberührt.

17.2 Rügepflicht

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel binnen acht Tagen ab Erkennbarkeit in Textform zu rügen. Die Rüge hat den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben; bei nicht ständig auftretenden Mängeln sind Zeitpunkt und Rahmenbedingungen anzuführen. Der Auftraggeber hat kiimu die zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

17.3 Haftungsmaßstab

kiimu haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — haftet kiimu für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

17.4 Haftungshöchstbetrag

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf das vom Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt begrenzt.

17.5 Zwingende Haftung

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO; der Innenausgleich der Parteien nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleibt unberührt.

17.6 Leistungen Dritter

Für Dienste, Daten und Schnittstellen, die der Auftraggeber selbst anbindet oder bereitstellt, haftet kiimu nicht (Punkt 4.6). Soweit kiimu vereinbarungsgemäß auf Leistungen Dritter aufbaut, ist die verschuldensunabhängige Haftung für diese Leistungen ausgeschlossen. Werden Leistungen Dritter auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, ist die Haftung von kiimu dafür ausgeschlossen.

17.7 Unentgeltliche Leistungen

Für unentgeltlich erbrachte Leistungen, insbesondere die unentgeltliche Stufe und Testzugänge, haftet kiimu nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

17.8 Verfügbarkeit

Die Haftung für die Nichteinhaltung der zugesagten Verfügbarkeit ist, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Gutschrift nach Punkt 9.3 beschränkt.

17.9 Nachfrist

Bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung ist der Auftraggeber zur Geltendmachung von Ansprüchen erst berechtigt, wenn er kiimu in Textform eine angemessene, mindestens vierzehntägige Nachfrist gesetzt hat. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bei Unzumutbarkeit bleibt unberührt.

17.10 Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter

Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Anzuwendendes Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und kiimu ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, sowie unmittelbar geltendes Unionsrecht — insbesondere DSGVO und KI-VO — bleiben unberührt.

18.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien vereinbart. kiimu ist daneben berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

18.3 Übertragung

Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von kiimu übertragen. kiimu ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder der Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

18.4 Textform

Wo diese Bedingungen Textform verlangen, genügt E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse der jeweils anderen Partei. Für kiimu ist das hallo@kiimu.at.

Eine Frage zu diesen Bedingungen? Schreib uns direkt, wir antworten selbst.
hallo@kiimu.at
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